Clubgolf GmbH & Co. KG (nachstehend „CMG“ genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im Deutschen Golfverband ist, mich zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefaßt „Spielrechte“ genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Die hierfür CMG zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte.
Ablauf
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des Unterzeichners dar, welches von CMG durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über den ersten Jahresbeitrag angenommen werden kann, mit der Maßgabe, daß weitere Tätigkeiten von CMG (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. CMG informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (zirka drei Wochen nach Aufnahme).
Kündigung
Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. (Stichtag ist der 30.09. eines jeden Jahres, maßgeblich ist stets das Datum des Eingangs der Kündigung bei CMG). Sollte der Kunde bis zum 30.09. eines Kalenderjahres den Vertrag nicht gekündigt haben, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Kalenderjahr.
Bei Nichtbezahlung der einmal jährlichen Mitgliedsbeiträge spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann CMG durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.
Einzug der Jahresbeiträge per Lastschrift
Hiermit ermächtige ich die Clubgolf GmbH & Co. KG widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen (jährliche Mitgliedsbeiträge für meine Mitgliedschaft, einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.
Vollmacht
Mit dem Aktzeptieren dieser AGBs bevollmächtige ich die Clubgolf GmbH & Co. KG, Märkische Str. 115, D-44141 Dortmund mich bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im Deutschen Golfverband ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigungen zu erklären.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Clubgolf GmbH & Co. KG vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.